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Immobilien

Wir vermieten gerne Ihre Wohnung!

Auch für die Vermietung der eigenen Kapitalanlage bedarf es professioneller Unterstützung. Verbunden mit der Mietpreisbremse ist am 01. Juni 2016 für die Vermittlung von Wohnraum das sogenannte "Bestellerprinzip" (§ 3 II WoVermRG) in Kraft getreten. Dies hat anfangs dazu geführt, dass Eigentümer die Vermietungen selbst in die Hand genommen haben, um den Makler, welcher vorher durch den Mieter bezahlt wurde, nicht zusätzlich honorieren zu müssen. Mittlerweile lässt sich jedoch feststellen, dass Wohnungseigentümer wieder gezielt auf Makler zukommen, um ihre Wohnungen vermieten zu lassen. Meist ist man mit der aktuellen Rechtslage, dem Ausfüllen des Mietvertrages, der Auswahl des richtigen Mieters oder gar der Anfragenflut auf das Inserat nicht vertraut und schnell überfordert. 

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